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BTS und RAUS: Sind die beiden Tierwohlprogramme wirklich tierfreundlich?

Lara Biehl, 25.01.2024

BTS (Besonders Tierfreundliche Stallhaltungssysteme) und RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien) sind nicht obligatorische Tierwohlprogramme, die teilnehmende Landwirte dazu verpflichten, höhere Auflagen bezüglich der Haltung von “Nutztieren” zu erfüllen. Jeder Landwirt darf sich frei entscheiden, ob und mit welcher Art der Tiere und an welchem der beiden Programmen er teilnehmen möchte.1 BTS und RAUS loben sich einer sehr tierfreundlichen und artgerechten Haltung. Nicht nur der Schweizer Staat rühmt sich mit der regen Teilnahme an den zwei Programmen. Die Marke „Schweizer Fleisch“, ein Produkt der Branchenorganisation Proviande, lancierte eine Werbekampagne bestehend aus TV-Spots und Werbeplakaten, die den Fokus des Labels auf die Beteiligung an den beiden Programmen lenken soll. Schweizer Fleisch äussert sich folgendermassen auf ihrer Website:

"Schweizer Fleisch verdient volles Vertrauen, denn der Standard bei der Tierhaltung ist sehr hoch. Kein Wunder, schliesslich besteht in den Familienbetrieben ein enger Bezug zu den Tieren. Zudem fördert der Staat die verantwortungsvolle Haltung – z. B. mit den Programmen «Besonders Tierfreundliche Stallhaltungssysteme» (BTS) oder «Regelmässiger Auslauf im Freien» (RAUS). Über drei Viertel (75,3%) der Nutztiere nehmen am Programm «RAUS» teil, mehr als die Hälfte (55.6%) am Programm «BTS» (2015)"2

Im nachfolgenden Artikel soll geklärt werden, welche Vorteile die Programme BTS und RAUS gegenüber der standardmässigen konventionellen Haltung haben und ob die mediale Darstellung der Programme von Schweizer Fleisch mit der Realität übereinstimmt.

Besonders tierfreundliche Stallhaltung: Die BTS-Bestimmungen.

Das BTS-Programm hat zum Ziel, den Stallbereich, den den Tieren zur Verfügung steht so zu gestalten, dass er dem Tierwohl "möglichst gerecht wird". BTS-Ställe sind, anders als rein konventionelle, durch ein Mehrflächenhaltungsystem strukturiert. Das heisst, dass der Stall in verschiedene Funktionsbereiche aufgeteilt wird, nämlich in einen Liege-, Lauf- und Fressbereich. Diese Bereiche sollen dazu dienen, dass die Tiere sich natürlicher bewegen und zwischen Ruhe, Bewegung, Beschäftigung und Fressen selbstbestimmt wechseln können. Zudem ist vorgeschrieben, dass die Liegeflächen mit Strohmatratzen oder weichen Liegematten ausgestattet sein müssen (in rein konventionellen Ställen reichen Gummimatten aus).3 Was die Grösse der Liege- und Auslaufflächen betrifft, gelten dieselben Mindestanforderungen wie bei der rein konventionellen Haltung. Das heisst, dass den Tieren zwar eine bessere Raumteilung und bequemere Liegeflächen zur Verfügung stehen, sie aber weder ein Recht auf Auslauf noch auf eine grössere Bewegungsfläche haben. Zum Vergleich:

Schwein 110kgKonventionelle HaltungBTS
Gesamtfläche:0.9m²0.9m²
Liegebereich:0.6m²0.6m²
Auslauffläche:nicht vorhandennicht vorhanden

Ist die besonders tierfreundliche Stallhaltung besonders tierfreundlich?

Eine Umfrage der Tierrechtsorganisation Tier im Fokus zeigt, dass die meisten Befragten eine ganz andere Vorstellung von den BTS-Haltungsbedingungen haben. 88 Prozent der Teilnehmer waren der Auffassung, dass BTS mit Weide- bzw. Freigang einhergeht und 70 Prozent schätzten, dass nicht mehr als fünf Hühner auf einem Quadratmeter gehalten werden dürfen; beide Vorstellung entsprechen nicht der Realität. Wie bereits erwähnt wurde, schreibt BTS keinen Weide- oder Freigang vor und auch in BTS-Betrieben dürfen auf einem Quadratmeter 13 bis 17 Hühner untergebracht werden.4 Das Schlachtalter ist unter BTS dasselbe wie bei rein konventionell gehaltenen Tieren (bei Hühnern sind es zum Beispiel dreissig Tage) und das Programm trägt auch nichts zur Verringerung der genetisch bedingten physischen Schäden der Tiere aufgrund der Überzüchtung bei.

Verdeckte Aufnahmen der Schweizer Tierrechtsorganisation Pour l’Égalité Animale (PEA) zeigen die Zustände in einem Schweizer Hühnermastbetrieb des Migros Zulieferers „Optigal“. Optigal Erzeugnisse stammen aus BTS-Betrieben. Die Aufnahmen zeigen Tausende Hühner aneinandergedrängt, sowie Tiere, die offene Wunden haben oder bereits tot sind.

Migros rechtfertigte die Zustände mit der Referenz darauf, dass in den vorliegenden Aufnahmen weder ein Verstoss gegen die Schweizer Tierschutzverordnung noch gegen die BTS-Bestimmungen vorliegen.5 Auch das Schweizer Fernsehen (SRF) hat bereits einen kritischen Beitrag zur Hühnerhaltung unter den BTS-Standards verfasst. In dem Beitrag werden ähnliche Bilder verdeckter Ermittlungen gezeigt, worauf Betreiber von BTS-Einrichtungen Stellung beziehen. Roland Pfister, Sprecher der Micarna, äusserte sich zu der Frage des Reporters, ob eine Mortalität der Masthühner von 4 Prozent in einem BTS-Stall als besonders tierfreundlich bezeichnet werden könne, dass eine gewisse Mortalität bei Masttieren einfach normal sei und dass das Tierwohl bei BTS so hoch sei wie nur möglich in diesem System. Dass Tiere dennoch zusammengepfercht auf engstem Raume gehalten werden müssen, sei notwendig, so Pfister, um ein „hochwertiges Produkt zu einem guten Preis“ zu produzieren.6

Die Recherchen von The Animalist decken sich mit den Ergebnissen von PEA. Auch Geflügelfarmen, die unter dem Fleischverarbeiter Bell geführt werden, sind Teil des BTS-Programms. Mit Werbeslogans wie „Typisch Schweizerisch“ gefolgt von einem Bild von einem Huhn, das eine traditionelle Schweizer Tracht trägt, trägt auch Bell zur irreführenden Vermarktung von dem Fleisch toter Hühnern bei. Die Realität sieht ganz anders aus.

Schweizer Fleisch Werbung Werbung von Schweizer Fleisch, die die Teilnahme am BTS Programm betont. Schweizer Fleisch wirbt mit der regen Teilnahme an den BTS-Programmen sowie damit, dass Masthühner erhöhte Schlafplätze und frische Luft erhalten.2

BTS Farm Schweiz Ein BTS zertifizierter Stall im Kanton Bern. Auch in BTS Ställen sind bis zu 24’000 Hühner erlaubt. Sie leben in beengten Verhältnissen und haben keine Rückzugsmöglichkeiten. Auf dem Bild sind auch die erhöhten Schlafplätze zu sehen, die lediglich aus einer erhöhten Fläche bestehen, wo nicht einmal ein Drittel der Hühner darauf Platz hat. Viele Hühner erleiden einen frühzeitigen Tod, weil sie zerdrückt werden, irgendwo einklemmen oder nicht mehr aufstehen können. Die Hühner haben erst nach drei Wochen Zugang zum Aussenbereich. Mit etwa 36 Tage alt werden sie geschlachtet.

Bell Werbung Bell adressiert auf dieser Werbung an Schweizer Werte. Das Huhn auf dem Bild trägt traditionelle Kleidung und steht inmitten einer grossen Wiese. Unter dem Bell Logo findet sich die Bezeichnung “Poulet Suisse”

BTS Farm Schweiz "Eifach äs bizeli schwiizerischer". Das Bild zeigt das Innere des Hofes, an dem das Bell-Plakat ausgehängt ist. Die intensive Nutztierhaltung ist auch in der Schweiz keine Ausnahme. Schweizer Masthühner bewegen sich nicht auf grünen Wiesen, sondern in riesigen Hallen.

BTS bringt zwar eine Verbesserung zur rein konventionellen Tierhaltung mit sich, es ist aber fragwürdig, ob die Migros, Schweizer Fleisch oder Bell BTS dazu nutzen dürfen, den Konsumenten im Glauben zu lassen, dass die Tiere so gehalten werden, wie auf den Werbebildern. Die Diskrepanz zwischen den in den Medien gezeigten Bildern und der Realität liegt so weit auseinander, dass Schweizer Fleischverarbeiter, Käufer*innen gezielt in die Irre führen.

BTS auf einen Blick:

+Mehrflächenhaltungssystem
+Liegeflächen mit Stroh oder weichen Matten ausgestattet
-Kein Auslauf
-Keine Begrenzung der Tierzahl
-Keine Erhöhung des Schlachtalters
-Keine verbessterten Bestimmungen bezüglich genetischer Manipulation und rassebedingter Krankheiten

Die RAUS-Bestimmungen

Das zweite der beiden Tierwohlprogramm ist das RAUS-Programm. Wie der Name bereits suggeriert, enthält es die für den Teilnehmenden verpflichtende Bedingung, dass die Tiere entweder eine bestimmte Anzahl von Tagen auf eine Weide ausgeführt werden oder sich in einen Laufhof oder in einen Aussenklimabereich aufhalten dürfen.7 Dabei müssen die Tiere von Mai bis Ende Oktober an mindestens 26 Tagen – und von November bis Ende April mindestens 13 Tage pro Monat Auslauf auf einer Weide haben. Falls kein Weidezugang garantiert werden kann, können die RAUS-Bestimmungen dennoch erfüllt werden, wenn die Tiere während des ganzen Jahres Zugang zu einem Laufhof haben (Laufhofhaltung kommt oft bei Milchkühen zum Einsatz).8 Im Gegensatz zu BTS ist RAUS kompatibel mit der Anbindehaltung von Kühen. Unter Anbindeställen versteht man ein Stallsystem, bei dem die Tiere an einem Platz fixiert bzw. angebunden werden. Anbindeställe werden meistens für Milchkühe genutzt und oftmals mit RAUS kombiniert, da die Kühe, die im Sommer grössententeils auf der Weide verbringen, in der Winterperiode fixiert werden. Gemäss der Zeitung „Schweizer Bauer“ nutzen rund 50 Prozent der in der Schweiz bestehenden Kuhställe immer noch die Anbindehaltung.9 Angebunden gehaltene Tiere haben oftmals nicht ausreichend Platz sich zu bewegen, aufzustehen, sich hinzulegen oder der Körperpflege nachzukommen. Anbindeställe werden derzeit von der Bundesverwaltung10 sowie auch von anderen landwirtschaftlichen Verbänden kritisiert, da die starke körperliche Einschränkung der Tiere zu Haltungsschäden, Infektionen in Folge mangelnder Körperhygiene sowie Liegewunden führen kann und kein artgerechter Sozialkontakt möglich ist.11

Anbindestall Ein Anbindestall im Berner Oberland. Die Kühe sind um den Hals und am Schwanz fixiert. Sie können sich weder selber reinigen noch richtig mit ihren Artgenossen interagieren.

Anbindestall-2 Ein Anbindestall in Bern. Die Kühe haben Mühe sich gleichzeitig hinzulegen. Aufgrund ihrer Fixierung sind sie gezwungen, in ihren eigenen Exkrementen zu liegen.

RAUS bedeutet nicht gleich raus

RAUS darf nicht mit obligatorischem Weidegang gleichgesetzt werden. Nach der Ethoprogrammverordnung sind die RAUS-Anforderungen erfüllt, wenn die Tiere sich auf der Weide, einem Laufhof oder einem Aussenklimabereich aufhalten dürfen. Weidehaltung wird üblicherweise bei der Kuhhaltung eingesetzt – Schweine und Hühner dagegen werden fast immer im Laufhof oder Aussenklimabereich gehalten. Diese Laufhöfe oder Aussenklimabereiche sind, was das gesetzliche Mindestmass der RAUS-Vorschrift angeht, weniger grosszügig. Bei Hähnen und Hennen beispielsweise, muss die Bodenfläche des Aussenklimabereiches 43m² pro 1000 Tieren betragen.12 Schweinen ist nach RAUS-Bestimmung täglich ein mehrstündiger Auslauf zu gewähren.13 Die Auslauffläche für ein Schwein, das 110 kg wiegt, beträgt 0.65m².14 Zum Vergleich:

Schwein 110kgKonventionelle HaltungRAUS
Gesamtfläche:0.9m²1.55m²
Liegebereich:0.6m²0.6m²
Auslauffläche:nicht vorhanden0.65m²

RAUS Innenbereich Innenbereich einer RAUS-zertifizierten Schweinemast (Schweiz). Schweine werden fast ausnahmslos in beengenden Verhältnissen gehalten, wo sie keinerlei Möglichkeiten haben sich zu beschäftigen oder sich ausreichend zu bewegen. Sie müssen knapp fünf Monate – das heisst, bis sie geschlachtet werden – unter solchen Umständen leben.

RAUS Aussenbereich Aussenbereich einer Schweinemast (Schweiz). Obwohl die Schweine nach draussen können, haben sie immer noch wenig Platz und keine Beschäftigungsmöglichkeiten. Schweine gelten als ausserordentlich schlaue Tiere, die einen hohen Entdeckungs- und Bewegungsdrang haben. Die Auslebung dieser natürlichen Triebe werden ihnen vollkommen verweigert.

RAUS auf einen Blick:

+Verpflichtung den Tieren Auslauf auf einer Weide, einem Laufhof oder einem Aussenklimabereich anzubieten
-Kompatibel mit der Anbindehaltung bei Kühen
-Unterschiedliche Umsetzung von RAUS bei verschiedene Arten von Nutztieren
-Keine Begrenzung der Tierzahl
-Keine Erhöhung des Schlachtalters
-Keine verbessterten Bestimmungen bezüglich genetischer Manipulation und rassebedingter Krankheiten

Es ist nicht gewährleistet, dass Minimalbestimmungen oder die freiwillige Aufnahme von über die Minimalbestimmungen hinausgehenden Programmen tierfreundlich sind. Die gesetzlichen Weisungen des Tierschutzgesetzes können für Tiere miserabel sein, obwohl sie die progressivsten in der Welt sind. Zirkulierende Fehlinformationen bezüglich BTS und RAUS und aufwändiges Marketing seitens der Fleisch- und Milchverbände führen ausserdem dazu, dass Konsument*innen im Irrglauben über die aktuellen Zuständen in BTS- und RAUS-Betrieben sind, was wiederum das verzogene Selbstportait der Schweiz als tierfreundlichen Ort – vor allem im Vergleich zu ausländischen Tierfabriken – reproduziert.


  1. Tierwohlbeiträge BTS/ RAUS, Bundesamt für Landwirtschaft https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/instrumente/direktzahlungen/produktionssystembeitraege/tierwohlbeitraege.html
  2. Schweizer Fleisch, https://www.schweizerfleisch.ch/wieso-schweizer-fleisch/qualitaet-und-sicherheit/tierhaltung.html Schweizer Fleisch hat dieses Zitiat in Zwischenzeit entfernt, hier erwähnen sie aber die Teilnahme von Schweizer Fleisch an den relevanten Programmen: https://schweizerfleisch.ch/herkunft/pluspunkte-fuer-schweizer-fleisch
  3. Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft, Artikel 74
  4. tier-im-fokus, Studie zeigt: der Bund täuscht die Bevölkerung, 24.03.2018, https://www.tier-im-fokus.ch/medienmitteilungen/bts-umfrage_2018
  5. Tscherring, Tobias, So himmeltraurig geht es den Hühnern der Migros-Marke «Optigal», 16.07.2018, https://www.infosperber.ch/Gesundheit/Verdeckte-Aufnahmen-zeigen-tote-Huhner-im-Migros-Stall
  6. FOKUS: Der Tod ist Teil des Geschäfts, 30.01.2018 https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-der-tod-ist-teil-des-geschaefts?id=9ee35e44-cc8a-4193-a3c5-5b306ce6a400
  7. Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft, Art. 75., https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20130216/index.html
  8. Ethoprogrammverordung, Anhang 4 (Art. 4 Abs. 2 und 4). Fassung gemäss Ziff. II der V des WBF vom 18. Nov. 2009 (AS 2009 6293). Bereinigt gemäss Ziff. II der V des WBF vom 25. Mai 2011, in Kraft seit 1. Aug. 2011 (AS 2011 2363), https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081115/201301010000/910.132.4.pdf
  9. Brunner, Martin, „So macht die Arbeit richtig Feude“, in: Schweizer Bauer, 2018, https://www.schweizerbauer.ch/tiere/milchvieh/so-macht-arbeit-richtig-freude-41156.html
  10. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Haltung von Rindern und Kälbern, https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/nutztierhaltung/rinder/haltung-rind.html
  11. Tierquälerische „Anbindehaltung“ darf kein UNESCO-Weltkulturerbe werden, in: Animal Rights Watch, 21.1.2021, https://www.ariwa.org/anbindehaltung-kein-kulturerbe/, Albert Schweitzer Stiftung, Milchkühe, https://albert-schweitzer-stiftung.de/massentierhaltung/milchkuehe, Einschätzung des Tierwohlsin der Schweizer Milcherzeugung, STS-Umfrage Mai 2016, http://www.tierschutz.com/nutztiere/milchproduktion/pdf/sts_umfrage_milcherzeugung.pdf, Ökolandbau, das Informationsportal, 2019, https://www.oekolandbau.de/landwirtschaft/tier/spezielle-tierhaltung/rinder/milchviehhaltung/haltung/haltung-im-anbindestall/
  12. Direktzahlungsverordnung, B Anforderungen des BTS- und des RAUS-Programms betreffend den Aussenklimabereich für Nutzgeflügel sowie betreffend die Dokumentation und die Kontrolle, 1.2 Mindestmasse, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081115/201301010000/910.132.4.pdf
  13. Direktzahlungsverordnung, D, 2. Tiere der Schweinegattung, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081115/201301010000/910.132.4.pdf
  14. Direktzahlungsverordnung, E Anforderungen des RAUS-Programms betreffend den Laufhof und die Weide sowie betreffend die Dokumentation und die Kontrolle, 6 Laufhof für die Tiere der Schweinegattung, a. Mindestflächen, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081115/201301010000/910.132.4.pdf